Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sondermaschinen Stier
Inh. Lukas Stier

Stand: April 2025

I.Allgemeines

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Sondermaschinen Stier, Inhaber Lukas Stier (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme unseres Angebots oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Leistungserbringung, Zahlung) zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Verbindlichkeit der Auftragsbestätigung
    Der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ist verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang, schriftlich widerspricht.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
    Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    Leistungen werden in der Regel nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann ein Nachweis über die geleisteten Stunden erbracht werden.

    Bei Vereinbarung von Tagessätzen gilt: Ein Tagessatz entspricht 8 Arbeitsstunden. Jede zusätzliche Stunde wird mit 25 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Eine Gutschrift für nicht ausgeschöpfte Stunden erfolgt nicht.
  6. Leistungszeit und Fristen
    Verbindliche Leistungs- und Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verzögerungen wird der Kunde umgehend informiert. Gerät der Auftragnehmer in Verzug und setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist, ist er nach deren fruchtlosem Ablauf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Haftung
    Für Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Kunden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

II.Besondere Bedingungen für Konstruktions- und Ingenieurleistungen

  1. Leistungsumfang
    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendigen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  3. Abnahme
    Sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
  4. Gewährleistung
    Der Kunde hat Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelanzeige wird der Mangel nach Wahl des Auftragnehmers beseitigt oder die Leistung erneut erbracht.
    Für Arbeiten an bestehenden Maschinen, Anlagen oder Komponenten von Drittanbietern sowie bei Reparaturen oder Retrofit-Maßnahmen an Kundenanlagen wird eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, bei denen die Funktionalität maßgeblich von bestehenden Fremdsystemen abhängt, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
  5. Ausschluss der Gewährleistung
    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Handhabung, Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
    Eine Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen für:
    1. Arbeiten an Maschinen und Anlagen von Drittanbietern,
    2. Reparaturen und Nachrüstungen (Retrofit) an vorhandenen Kundenanlagen,
    3. Eingriffe in bestehende Steuerungs-, Sicherheits- oder Antriebssysteme von Maschinen, die nicht durch den Auftragnehmer errichtet wurden.

Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder Funktionsstörungen, die im Zusammenhang mit der ursprünglichen Anlage oder deren Zustand stehen.

III. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Datenschutz
    Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  2. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

IV. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Kündigungsfristen
    Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Folgen der Vertragsbeendigung
    Nach Vertragsbeendigung sind bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen und zu vergüten. Vom Auftragnehmer überlassene Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

 

V. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser AGB
    Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
  2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Michelstadt.